Ich regele Ihre Angelegenheiten mit Ihnen und nach Ihren Wünschen - bevor es die Anwälte Ihrer Erben tun.
Dabei setze ich nicht erst bei Ihrem Tod ein. Mit einer VORSORGEVOLLMACHT und einer PATIENTENVERFÜGUNG werden Ihre Wünsche und Vorstellungen auch für den Fall schwerer Erkrankungen verbindlich festgehalten.
Gemeinsam mit Ihnen formuliere ich das TESTAMENT, welches in Ihrer indiviuellen Lebenssituation für Sie am Besten passt.
Gibt es bereits etwas zu erben, sage ich Ihnen, wer wieviel bekommt. Und auch, wer keinen Anspruch hat.
Meinen FACHANWALTSLEHRGANG für Erbrecht habe ich im Jahr 2020 erfolgreich absolviert und nehme seither regelmäßig FORTBILDUNGEN wahr, um mich auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu halten.
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